Leistungen / Angebote & Themenschwerpunkte
Sie benötigen aus medizinischen Gründen Unterstützung einer Ernährungsfachkraft oder wünschen sich eine höhere Lebensqualität? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Wir analysieren gemeinsam Ihre individuellen Ernährungsgewohnheiten und ich unterstütze Sie durch individuell angepasste Beratung beim Erreichen Ihrer persönlichen Ziele.
„Mehr Genuss und Lebensqualität durch mehr Wissen.“
Meine Leistungen / Angebote und Themenschwerpunkte
Aufgrund meiner Ausbildung zur Diätassistentin und meine Zertifizierung zur Ernährungsberaterin/DGE, und der dadurch gesicherten kontinuierlichen Fortbildungen, sind meine Leistungen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention1 oder der Ernährungstherapie2 anerkannt.
1. Ernährungsberatung
2. Ernährungstherapeutische Beratung
3. Einkaufstraining
Der Weg für Sie:
Sie möchten eine Ernährungsberatung, wie stelle Sie einen Antrag auf Kostenbeteiligung?
1
Hausarzt -/Ärztin
Ein Rezept (Prävention) oder eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Diagnose (Ernährungstherapie) vom Arzt ausfüllen lassen. Und sich die relevanten aktuelle Blutwerte, Befundberichte und ggf. die Übersicht der Medikation geben lassen.
2
Krankenkasse
Senden Sie eine Anfrage zur Kostenbeteiligung mit meinem Zertifikat, der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung mit Diagnose in Kopie sowie einem Kostenvoranschlag (bei Bedarf) an Ihre Krankenkasse.
Wer erstellt die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung?
Jeder behandelnde Arzt kann Ihnen eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie ausstellen. Es handelt sich hier um eine budgetneutrale Verordnung. Es kann ein Rezept oder das Musterformular aus meinen Downloads sein.
3
Ina Luongo
Sie vereinbaren Termine mit mir, nehmen meine ernährungstherapeutischen Leistungen in Anspruch und begleichen anschließend die Rechnung.
4
Krankenkasse
Mit Vorlage der Rechnung und dem Zahlungsnachweis, sowie der Notwendigkeitsbescheinigung können Sie die Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Kostenbeteiligung der Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen
Meine Beratungsleistungen werden von den Krankenkassen anerkannt und bezuschusst, da ich alle von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Qualitätskriterien erfülle. Die meisten Krankenkassen bezuschussen fünf Termine mit bis zu 80-100 % der Gesamtkosten.
Privatversicherung
Im Falle einer Privatversicherung sollten Sie im Vorfeld der Beratung unter Vorlage der Notwendigkeitsbescheinigung Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung aufnehmen und diese bezüglich der Übernahme der anfallenden Kosten anfragen.


